In die Ehren- und Altersabteilung werden ehemalige aktive Kameraden, die sich um die Feuerwehr verdient gemacht haben aufgenommen. Besondere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, sowie Gönner und Förderer der Feuerwehr können ebenfalls aufgenommen werden auch wenn diese keine Feuerwehrangehörigen sind oder waren. Der Vorstand entscheidet, nach Antrag, über die Aufnahme.